30.11.2018

Weltweiter Städte-Aktionstag gegen die Todesstrafe "Städte für das Leben"

 

(gu) Zum siebzehnten Mal wird dieses Jahr am 30. November die Aktion "Cities for Life" oder "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe" durchgeführt. Die katholisch-christliche Laienbewegung Gemeinschaft Sant'Egidio, mit Hauptsitz in Rom und über 60.000 Mitgliedern in mehr als 70 Ländern weltweit, hat das Projekt 2002 ins Leben gerufen, an dem sich mittlerweile Städte aus über 90 Nationen beteiligen. Am 30. November werden über 2000 Städte - darunter mehr als 70 Hauptstädte - ein zentrales oder charakteristisches Gebäude beleuchten, um damit auf die Todesstrafe aufmerksam zu machen und deren Abschaffung zu fordern - vom Kolosseum in Rom bis zum Obelisken in Buenos Aires.

 
Deutschland ist mit über 200 Städten vertreten. Berlin, Frankfurt, München, Köln, Hamburg, Stuttgart, Dresden sind nur die bekanntesten aus einer langen Liste teilnehmender Städte. Neben der Beleuchtung des jeweiligen Gebäudes gibt es in vielen Städten begleitende Aktionen von Menschenrechtsgruppen, die gezielt über die Todesstrafe aufklären wollen. Das Datum wurde gewählt, weil das Großherzogtum Toskana am 30. November 1786 als erster europäischer Staat die Todesstrafe abgeschafft hat. Inzwischen gibt es in ganz Europa - mit Ausnahme von Weißrussland (Belarus) - keine Todesstrafe mehr.

 

Die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. engagiert sich zusammen mit Amnesty International auch in diesem Jahr wieder in Wiesbaden. Nähere Informationen über die Aktion am 30. November und eine begleitende Lesung mit Texten aus der Todeszelle am 4. Dezember.

 

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29.11.2018

Weißrussland vollstreckt zwei Todesurteile

 

In Weißrussland (Belarus) sind zwei Männer hingerichtet worden. Dies teilte die Menschenrechtsorganisation Wiasna am Mittwoch unter Berufung auf Angehörige mit, die von den Behörden über die Hinrichtungen informiert worden seien. Die beiden 32 und 37 Jahre alten Männer namens Ihar Hershankou und Syamyon Berazhny waren wegen Entführung und sechsfachen Mordes im Juli 2017 zum Tod verurteilt worden. Die frühere Sowjetrepublik Weißrussland ist das einzige Land Europas, das die Todesstrafe noch vollstreckt. Die Europäische Union und der Europarat hatten die Verhängung der Todesstrafen gegen die beiden Männer umgehend verurteilt. Die UN-Menschenrechtskommission hatte Weißrussland Anfang November scharf kritisiert: Es sei "traumatisch" und "menschenunwürdig", dass die weißrussischen Behörden die Familien von Hingerichteten nicht umgehend über den Tod informierten und ihnen nicht die sterblichen Überreste übergeben. Es waren die beiden ersten Hinrichtungen in diesem Jahr.

 

Weitere Informationen:

Belarus: Menschenrechtsorganisation geht von zwei Hinrichtungen aus

26.10.2018

Ägypten bestätigt neun Todesurteile

 

Das höchste Berufungsgericht Ägyptens bestätigte am Sonntag die Todesurteile gegen neun Personen wegen der Ermordung des Generalstaatsanwalts des Landes im Jahr 2015. Der Kassationsgerichtshof bestätigte die Urteile wegen des Todes von Hisham Barakat, der bei einem Autobombenanschlag im Osten Kairos getötet wurde, so die offizielle Nachrichtenagentur MENA. Der Sohn des älteren Führers der Muslimbruderschaft, Mohamed Taha Wahdan, gehörte zu den zum Tod Verurteilten. Das Gericht hat darüber hinaus die Todesstrafe gegen sechs weitere Angeklagte in lebenslange Haft umgewandelt. Ägypten wurde von Unruhen heimgesucht, als das Militär Mohamed Mursi, den ersten frei gewählten Präsidenten des Landes, in einem Staatsstreich 2013 absetzte. Barakat war der höchste ägyptische Beamte, der seit 2013 bei einem militanten Angriff getötet wurde.

25.11.2018

Ohio: Gesetzentwurf will Abtreibung mit Todesstrafe ahnden

 

Republikanische Politiker legten dem Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Ohio einen Gesetzesentwurf vor, der Abtreibungen als Mord kriminalisieren würde und sowohl für Frauen als auch für Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch zu verantworten haben, lebenslange Haft oder sogar die Todesstrafe vorsieht. Das Gesetz würde keine Ausnahmen für Schwangerschaften durch Vergewaltigung oder Inzest beinhalten. Ebenfalls stehe eine Abtreibung auch in dem Fall unter Strafe, wenn die Gesundheit der werdenden Mutter auf dem Spiel stünde. Der Fötus wird in diesem Entwurf als "ungeborene Person" bezeichnet. Dass das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, ist jedoch fraglich. Zuerst muss der Gesetzentwurf das Gesundheitskommittee des Repräsentantenhauses passieren, das 13 Republikaner und sechs Demokraten umfasst, dann müsste das komplette Repräsentantenhaus zustimmen sowie der Senat Ohios und schließlich müsste Gouverneur John Kasich unterzeichnen, der seine Ablehnung bereits signalisiert hat. Von Bedeutung ist aber die Tatsache, dass Gouverneur Kasich aufgrund von gesetzlichen Befristungen 2018 nicht mehr für eine Wiederwahl in dieses Amt in Frage kam und seine Amtszeit daher Mitte Januar 2019 endet. Sein Nachfolger könnte eine andere Haltung vertreten.

 

Weitere Informationen:

Ohio: Todesstrafe für eine Abtreibung?

21.11.2018

Es ist amtlich: Hessen schafft Todesstrafe ab

 

Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem am Mittwoch vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von Ende Oktober hervorgeht, stimmten die Hessen mit großer Mehrheit für die vom Landtag beschlossenen 15 Änderungen. Für die Aufhebung der bislang noch in der Landesverfassung enthaltenen Todesstrafe – die durch das Grundgesetz ohnehin abgeschafft ist – stimmten 83,2 Prozent. Wegen Pannen bei der Auszählung mussten zwei Stimmbezirke nachgezählt werden. Trotzdem unterscheidet sich das endgültige Wahlergebnis kaum vom vorläufigen. Die Abstimmung über insgesamt 15 Änderungen hatte zeitgleich mit der Landtagswahl am 28. Oktober stattgefunden.

20.11.2018

Indien: Todesurteil wegen Gewalt gegen Sikhs vor 30 Jahren

 

Ein indisches Gericht hat ein seltenes Todesurteil im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen gegen die religiöse Minderheit der Sikhs im Jahr 1984 gefällt. Das Gericht verurteilte Yashpal Singh wegen der Tötung zweier Männer in Neu Delhi während der Unruhen zum Tod. Die Polizei hatte den Fall 1994 wegen Mangels an Beweisen zu den Akten gelegt. Eine 2015 eingesetzte Sonderermittlungseinheit nahm die Untersuchung wieder auf - so wie in rund 60 weiteren Fällen in Verbindung mit dem Massaker vor mehr als 30 Jahren. Die Unruhen waren wenige Stunden nach dem Mord an Premierministerin Indira Gandhi durch zwei ihrer Sikh-Leibwächter im Oktober 1984 ausgebrochen. Drei Tage lang wurden Sikhs gejagt, vergewaltigt und getötet, ihre Häuser und Geschäfte angezündet. Im ganzen Land, insbesondere aber in Neu Delhi, wurden Menschen aus ihren Häusern gezerrt und bei lebendigem Leib verbrannt. Offiziellen Angaben zufolge starben fast 3000 Menschen. Angehörige der Opfer feierten nun den Gerichtsentscheid in Neu Delhi als Sieg der Gerechtigkeit und verliehen ihrer Hoffnung Ausdruck, dass weitere Urteile folgen mögen. Bisher wurden nur wenige Täter wegen der Massaker belangt. Die letzte Todesstrafe in diesem Zusammenhang war 1996 verhängt worden.

16.11.2018

Tennessee: Sechs Hinrichtungstermine für 2019 und 2020 festgesetzt

 

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Tennessee hat für die nächsten zwei Jahre insgesamt sechs Hinrichtungstermine festgesetzt. Bei allen sechs Insassen sind die Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Dass ihre Todesurteile bislang noch nicht vollstreckt wurden, lag daran, dass noch rechtliche Schritte gegen das tödliche Injektionsprotokoll von Tennessee anhängig waren. Diese Klagen, die das Oberste Gericht der USA erreichten, scheiterten schließlich. Die neuen Hinrichtungstermine wurde am Freitag bekanntgegeben, kurz nachdem ein Bundesrichter in Nashville den Antrag auf Aufschub für den zum Tod verurteilten David Earl Miller ablehnte. Miller klagte, er hätte das Recht auf eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando. Seine Hinrichtung ist für den 6. Dezember geplant. Dies soll die dritte Hinrichtung in Tennessee dieses Jahr werden, nachdem im August Billy Ray Irick und Anfang November Edmund Zagorski exekutiert wurden.

Roberto Moreno Ramos
Roberto Moreno Ramos

15.11.2018

Texas: Roberto Moreno Ramos hingerichtet

 

Mit rund drei Stunden Verspätung ist am späten Mittwochabend im US-Bundesstaat Texas der 64-jährige Roberto Moreno Ramos mit einer tödlichen Injektion hingerichtet worden. Er war zum Tod verurteilt, weil er 1992 seine 42-jährige Ehefrau und seine beiden drei und sieben Jahre alten Kinder mit einem Vorschlaghammer getötet hatte. Letzte Versuche seiner Anwälte, die Exekution im Hinblick auf eine psychische Erkrankung und schwerwiegenden Missbrauch ihres Mandanten auszusetzen, scheiterten ebenso wie Proteste internationaler Natur. So hatte Mexiko im Vorfeld versucht, die Hinrichtung aufzuhalten, weil Ramos mexikanischer Staatsbürger war. Der Internationale Gerichtshof hatte sich ebenfalls mit dem Fall befasst. 2004 entschied das Gericht in Den Haag, dass Ramos bei seiner Verhaftung nicht über seine konsularischen Rechte aufgeklärt worden sei - so wie 51 weitere Mexikaner, die in den USA zu Todesstrafen verurteilt worden waren. Der Gerichtshof empfahl, die Fälle neu aufzurollen. Der damalige Präsident George W. Bush ordnete das daraufhin an. Doch 2008 setzte der Supreme Court die Anordnung des Präsidenten außer Kraft.

13.11.2018

Malaysia will Todesstrafe für über 30 Straftaten abschaffen

 

Das malaysische Kabinett hat sich darauf geeinigt, dass die Todesstrafe für 33 Straftaten, wie sie in acht Gesetzen vorgesehen sind, abgeschafft werden soll, darunter Paragraph 302 des Strafgesetzbuches, der sich auf Mord bezieht, sagte ein Vertreter des Premierministers. Nach der Kabinettsentscheidung sei den zuständigen Ministerien ein Kabinettsmemorandum zur Stellungnahme und zum öffentlichen Feedback übermittelt worden.

12.11.2018

Pakistanische Christin Asia Bibi möchte nach Deutschland

 

Nach ihrer Entlassung aus pakistanischer Haft will die Christin Asia Bibi mit ihrer Familie nach Deutschland kommen. Das sagte ihr Anwalt der "Bild am Sonntag". Bibi wurde vor acht Jahren wegen "Gotteslästerung" zum Tod verurteilt und saß seitdem in Haft. Der Oberste Gerichtshof Pakistans hatte am 31. Oktober das Todesurteil gegen Bibi wegen angeblicher Beleidigung des Propheten Mohammed aufgehoben und sie von allen Vorwürfen freigesprochen. Militante Muslime zogen daraufhin tagelang durch die Straßen, forderten die Hinrichtung der fünffachen Mutter und bedrohten auch die Obersten Richter. Bibi wurde zunächst die Ausreise untersagt. Am vergangenen Mittwoch kam sie jedoch aus der Haft frei und wurde an einen geheimen Ort in Pakistan gebracht. Deutschland ist laut "BamS" bereit, Bibi und ihre Familie unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen, ebenso wie eine Reihe von weiteren europäischen Ländern. Ein Dorf-Imam hatte die einfache Landarbeiterin Bibi 2009 beschuldigt, den Propheten Mohammed im Streit mit muslimischen Kolleginnen um ein Glas Wasser beleidigt zu haben. Bibi wies den Vorwurf stets zurück. Das Todesurteil gegen sie sorgte international für Empörung. Menschenrechtsgruppen und auch Papst Benedikt XVI. hatten sich für Bibis Freilassung eingesetzt.

 

Weitere Informationen:

Kanada will pakistanische "Gotteslästerin" vor Lynchjustiz retten

Pakistan: Massenprotest, weil Todesstrafe für Christin nicht vollstreckt wird

12.11.2018

Massenhinrichtung im Iran

 

Bei einer Massenhinrichtung im Iran sollen 22 Menschen exekutiert worden sein. Das berichtet ein iranischer Menschenrechtsverein. Die Häftlinge wurden demnach bereits am Donnerstag erhängt. Nach Angaben der iranischen Regierung seien alle Hingerichteten an dem Anschlag auf die Militärparade in der südwestiranischen Provinz Ahvaz am 22. September beteiligt gewesen, bei dem 25 Menschen ums Leben kamen. Bei zwölf der Toten hatte es sich um Revolutionsgardisten gehandelt. Auch Zivilisten, unter ihnen Kinder, sollen bei dem Anschlag getötet worden sein. Mehr als 60 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben verletzt. Wie der Menschenrechtsverein berichtet, soll es sich bei den Hingerichteten ausschließlich um Araber handeln, deren Angehörige über die Hinrichtungen nicht informiert wurden. Erst nach der Massenhinrichtung habe der iranische Geheimdienst die Familien der Getöteten aufgesucht und sie über die erfolgte Hinrichtung in Kenntnis gesetzt. Den Familien sei außerdem untersagt worden, öffentlich zu trauern. Die Leichname der Hingerichteten sollen den Angehörigen nicht übergeben werden. Der Iran ist abgesehen von China für die meisten Exekutionen weltweit verantwortlich - fast täglich wird über die Vollstreckung von Todesurteilen berichtet.

 

Weitere Informationen:

Iran: 10 Hanged at Rajai-Shahr Prison in One Day

Iraqi Citizen Executed in Iran

Woman hanged at Sanandaj prison

Iran hangs inmate in Ardekan Prison of Yazd, sentences juvenile offender to death

Iran: Man Hanged at Ardakan Prison

Iran: Prisoner Hanged at Bandar Abbas Prison

09.11.2018

Asia Bibi endlich frei und an geheimem Ort in Sicherheit?

 

Die pakistanische Christin Asia Bibi, deren Todesurteil wegen Blasphemie in der Vorwoche aufgehoben wurde, ist angeblich frei. Sie sei an einen geheimen Ort gebracht worden, wo sie auch ihren Ehemann Asiq Masih wiedergetroffen habe, berichtete das Webportal Vatican News. Entsprechenden Angaben zufolge hat die Christin am Mittwochabend ihre Zelle im Frauengefängnis der Stadt Multan verlassen habe und ist gegen 22.00 Uhr per Flugzeug in die Hauptstadt Islamabad geflogen. Das alles habe unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden. Die pakistanische Regierung jedoch dementierte am Donnerstag, dass Bibi das Land verlassen habe: Außenministeriums-Sprecher Mohamed Faisal erklärte, Bibi sei "eine freie Bürgerin", werde das Land jedoch erst dann verlassen, wenn das Höchstgericht die Berufung gegen ihre Freilassung zurückweise. Mit dieser Erklärung sollten laut Vatican Insider jene radikalen Gruppen gebremst werden, die erneut zu Demonstrationen gegen die Freilassung der Christin aufgerufen hatte. Bibis Ehemann Ashiq Masih hatte am Dienstag über das Hilfswerk "Kirche in Not" Italiens Regierung um Hilfe für eine Ausreise aus Pakistan und um Asyl gebeten. Italiens Regierung erklärte, die Christin aufnehmen zu wollen, und auch der italienische Parlamentsausschuss für auswärtige Angelegenheiten beschloss am Donnerstag einstimmig eine Resolution zum Schutz Bibis.

 

Weitere Informationen:

Pakistan dementiert Flucht von Asia Bibi

Großbritannien lässt seine Maske fallen: Kein Asyl für verfolgte Christin aus Pakistan

08.11.2018

Amnesty befürchtet baldige Vollstreckung von 12 Schiiten in Saudi-Arabien

 

Zwölf im mehrheitlich sunnitischen Saudi-Arabien wegen Spionage verurteilte Schiiten stehen nach Angaben von Amnesty International offenbar unmittelbar vor ihrer Hinrichtung. Die Akten der 2016 zum Tod verurteilten Männer seien an die Staatssicherheitsbehörde übermittelt worden, erklärte die Menschenrechtsorganisation. Angesichts der Heimlichtuerei, die juristische Verfahren in Saudi-Arabien umgebe, fürchte Amnesty, dass dies ihre unmittelbar bevorstehende Exekution bedeute. Die Männer waren 2016 in einem Massenverfahren wegen Spionage für den schiitischen Iran verurteilt worden, den Erzrivalen Riads in der Region. Schiiten machen etwa zehn bis 15 Prozent der saudi-arabischen Bevölkerung aus. In Saudi-Arabien gilt eine besonders strenge Auslegung des islamischen Rechts der Scharia. Auf Mord, Vergewaltigung, Raub, Abfall vom muslimischen Glauben und Drogenhandel steht die Todesstrafe.

 

Urgent Action von Amnesty International:

Zwölf Männern droht unmittelbar die Hinrichtung

06.11.2018

Florida: Ehemaliger Todestraktinsasse für unschuldig erklärt

 

Alle Anklagen wurden gegen einen Mann fallen gelassen, der mehr als 14 Jahre im Gefängnis und ein Jahrzehnt in Floridas Todeszelle verbrachte für die angeblich von ihm verübten Morde an seinen Nachbarn im Jahr 2004. Clemente Aguirre-Jarquin, der illegal aus Honduras in die USA gekommen war, wurde im Alter von 24 Jahren verhaftet, nachdem er ihre Leichen gefunden, aber aus Angst vor Abschiebung nicht gemeldet hatte. Während er die Toten auf einen Puls untersucht hatte, war deren Blut auf seine Kleidung gekommen. Im Jahr 2016 hob das Oberste Gericht Floridas einstimmig Aguirres Verurteilung und Todesurteil auf der Grundlage neuer Beweise auf, nachdem DNA-Tests auf die Tochter und Enkelin der Opfer, Samantha Williams, als Verdächtige hindeuteten. Williams gestand später gegenüber zahlreichen Freunden und Bekannten gegenüber, dass sie die Täterin war, wie sich inzwischen herausgestellt hatte. Am Montag teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Strafverfolgung des jetzt 38-jährigen Aguirre eingestellt hat. Sein zweiter Prozess sollte eigentlich diese Woche beginnen. Aufgrund seiner illegalen Einwanderung wird er allerdings vorläufig nicht in die Freiheit entlassen. Aguirre ist der 164. seit den 70er Jahren in den USA zum Tod verurteilte Häftling, der wegen erwiesener Unschuld der Todeszelle entkommen ist.

06.11.2018

Israel treibt Todesstrafe für palästinensische Terroristen voran

 

Israels Verteidigungsminister Avigdor Lieberman treibt ein umstrittenes Gesetz voran, das die Verurteilung von palästinensischen "Terroristen" zum Tod erleichtern soll. Nach einem drei Jahre langen "hartnäckigen Kampf" werde der Gesetzentwurf in der nächsten Woche im Rechtsausschuss eingebracht und dann der Knesset zur ersten Lesung vorgelegt. Das Gesetz hatte im israelischen Parlament bereits im Januar eine Abstimmung durchlaufen. Es lockert die Anforderungen für Militärgerichte im besetzten Westjordanland, gegen Palästinenser wegen "terroristischer" Verbrechen die Todesstrafe zu verhängen. Bisher muss es dazu Einstimmigkeit unter den drei Richtern geben. Gemäß dem neuen Gesetz soll künftig eine Mehrheit reichen. Allerdings kündigte Energieminister Jural Steinitz Vorbehalte an. Er werde das Gesetz nicht ohne eine "ernsthafte Debatte und Entscheidung innerhalb der Regierung und des Sicherheitskabinetts" unterstützen. Die Streitkräfte wie auch der Inlandsgeheimdienst und andere Sicherheitskräfte seien der Auffassung, dass die Todesstrafe im Kampf gegen Terror nicht helfe. In Israel kann die Todesstrafe nur bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verrat und Verbrechen gegen das jüdische Volk verhängt werden. Letztmalig wurde die Todesstrafe 1962 in Israel vollstreckt, als der Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann gehängt wurde.

 

Weitere Informationen:

Netanjahu unterstützt Legalisierung der Todesstrafe

06.11.2018

Tennessee: Vier Häftlinge fordern Exekution per Erschießungskommando

 

Vier Todeskandidaten im US-Bundesstaat Tennessee haben um eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando statt durch die Giftspritze gebeten. Einen entsprechenden Antrag reichten sie ein, nachdem der verurteilte Mörder Edmund Zagorski vergangene Woche auf dessen Wunsch hin durch den elektrischen Stuhl exekutiert worden war. Zagorski hatte argumentiert, dass diese Methode humaner als eine Giftinjektion sei und einen schnelleren Tod herbeiführe. Es war das erste Mal seit 2007, dass ein Todesurteil in Tennessee durch den elektrischen Stuhl vollstreckt wurde. Zu den Antragstellern, die ein Erschießungskommando fordern, gehört David Earl Miller, der am 6. Dezember hingerichtet werden soll. Er wurde 1981 wegen Vergewaltigung und Ermordung einer 23-Jährigen zum Tod verurteilt. Keiner sitzt derzeit in Tennessee länger in der Todeszelle als Miller. Aktuell lassen drei US-Staaten – Mississippi, Oklahoma und Utah – Erschießungskommandos als Exekutionsmethode zu.

06.11.2018

Kalifornien: Zwei Todeskandidaten tot aufgefunden

 

Zwei Todeskandidaten sind in einem kalifornischen Gefängnis tot aufgefunden worden. Die Männer hätten sich offenbar das Leben genommen, teilten Strafvollzugsbeamte mit. Zunächst hatten Wärter am vergangenen Freitag den 54-jährigen Andrew Urdiales in der Haftanstalt San Quentin leblos vorgefunden. Am Sonntag fanden Beamte dann den 51-jährigen Virendra Govin tot in seiner Einzelzelle in einem anderen Trakt. Seit dem Jahr 2006 ist die Todesstrafe in dem Staat nicht vollstreckt worden.
Edmund Zagorski
Edmund Zagorski

02.11.2018

Tennessee: Edmund Zagorski auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet

 

Im US-Bundesstaat Tennessee wurde am Donnerstagabend der 63-jährige Edmund Zagorski auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet. Er war zum Tod verurteilt für die Ermordung zweier Männer im Jahr 1983, die er unter dem Versprechen ihnen Marihuana zu verkaufen in ein Waldgebiet gelockt hatte. Zagorski zog der heute in den USA allgemein üblichen Hinrichtungsmethode der Giftspritze den elektrischen Stuhl vor, da vor allem das in Tennessee vorgesehene Narkosemittel Midazolam im Rahmen der tödlichen Injektion höchst umstritten ist, inwieweit es eine schmerzfreie Tötung gewährleiten kann. Die letzte Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl war 2013 in Virginia durchgeführt worden, die letzte Elektrokution in Tennessee im Jahr 2007. Seine Anwältin war Zeugin der Hinrichtung und erklärte im Anschluss, sie habe den Eindruck gehabt, Zagorski hätte in der kurzen Pause zwischen den beiden Stromstößen von einmal 20 Sekunden und dann 15 Sekunden von jeweils 1750 Volt geatmet. Seine Hände waren ihr zufolge zu Fäusten geballt; die kleinen Finger schienen verrenkt oder gebrochen zu sein aufgrund der Wucht, mit der Zagorski sich gegen die ihn an den Stuhl fesselnden Gurte stemmte. Seine letzten Worte kurz zuvor waren gewesen: "Let's rock!"

01.11.2018

Pakistan: Todesurteil wegen Gotteslästerung der Christin Asia Bibi aufgehoben - Massenproteste durch radikalislamische Gruppen

 

Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat das Todesurteil gegen die wegen Blasphemie verurteilte Christin Asia Bibi aufgehoben. Die Richter in Islamabad ordneten ihre sofortige Freilassung an. Die Staatsanwaltschaft habe die Schuld der Angeklagten nicht zweifelsfrei beweisen können, heißt es in dem Berufungsurteil. Damit folgte das Gericht den Ausführungen der Anwälte von Asia Bibi über widersprüchliche Zeugenaussagen. Asia Bibi war 2010 als erste Frau in Pakistan wegen Gotteslästerung zum Tod verurteilt worden. Sie soll den Propheten Mohammed beleidigt haben. Der Fall hatte international Aufsehen erregt. 2011 wurde der liberale Gouverneur von Pakistans größter Provinz Punjab erschossen, weil er Bibi verteidigt und die Blasphemiegesetze kritisiert hatte. 2014 bestätigte ein Gericht in Lahore das Todesurteil. Im Juli 2015 wurde die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung angeordnet. Das erneute Berufungsverfahren wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verzögert. Laut pakistanischen Medien hatten islamistische Hardliner die Richter bedroht. Die Entscheidung des Gerichts, Bibi freizulassen, löste Proteste von Islamisten in mehreren Städten des Landes aus. Die Partei der islamischen Ideologie Tehreek-e-Labaik Pakistan (TLP) soll all jene, die die Freilassung der Frau befürworten würden, für "des Todes würdig" erklärt haben.

 

Weitere Informationen:

Todesstrafe gegen Asia Bibi aufgehoben

Pakistans höchstes Gericht hebt Todesurteil gegen Christin auf

Massenproteste für Todesstrafe für Christin

Nach Blasphemie-Freispruch: Asia Bibi immer noch in Haft

Ehemann von Asia Bibi bittet um Asyl

Verfolgte Christin Asia Bibi: Islamisten machen weiter Druck

01.11.2018

Saudi-Arabien richtet Hausmädchen aus Indonesien hin

 

Am Montag ist das indonesische Hausmädchen Tuti Tursilawati in der saudi-arabischen Stadt Taif hingerichtet worden. Die Regierung in Indonesien reagiert scharf: Sie wirft dem Regime in Riad vor, das indonesische Außenministerium nicht vorab über die Exekution informiert zu haben. Das Hausmädchen hatte seinen Arbeitgeber getötet - nach ihren Angaben aus Notwehr, weil der der Mann versucht habe, sie zu vergewaltigen. Es ist bereits das vierte Mal binnen drei Jahren, dass Saudi-Arabien eine Gastarbeiterin aus Indonesien hinrichtet, ohne im Vorfeld die Regierung in Jakarta zu verständigen. Nach entsprechenden Angaben sitzen derzeit 18 weitere ihrer Landsleute in Saudi-Arabien im Todestrakt. Laut Schätzungen arbeiten insgesamt rund eine Million Indonesierinnen als Hausmädchen in dem Königreich.

Nachrichten des Vormonats finden Sie im Archiv: Oktober 2018